Psychotherapie

Wann kann eine Psychotherapie helfen?

Kinder und Jugendliche befinden sich in einer Entwicklungsphase, die von besonders vielen körperlichen und seelischen Veränderungen geprägt ist. Manche Kinder und Jugendliche müssen dazu mit erschreckenden und verunsichernden Erlebnissen zurecht kommen. Beides führt zu Herausforderungen, die jeder unterschiedlich bewältigt. Es kann zu Verhaltensauffälligkeiten und seelischen Problemen kommen. Dabei fällt es oft schwer einzuschätzen, ob es sich um eine vorübergehende Krise oder um eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung handelt. Dies lässt sich zusammen mit einem Psychotherapeuten herausfinden. Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern sollten daher nicht zögern, einen Termin zu vereinbaren, wenn

» schwierige Phasen länger dauern als gewöhnlich
» belastende Erlebnisse und Erfahrungen nicht bewältigt werden können
» quälende Gedanken und Gefühle nicht aufhören

Behandlungsschwerpunkte

» Traumafolgestörungen

» Essstörungen (Anorexie, Bulimie)

» Depressive Erkrankungen

» Angststörungen
(z.B. soziale Phobie, Trennungsangst, Schulangst, Prüfungsangst)

» Zwangsstörungen

» Ausscheidungsstörungen
(Einnässen, Einkoten)

» Selbstverletzendes Verhalten

Was passiert in der Psychotherapie?

Die Psychotherapie dient der Behandlung von seelischen Erkrankungen. Seelische Erkrankungen können sich über belastende Gedanken und Gefühle sowie auffällige Verhaltensweisen bemerkbar machen. Die Psychotherapie hilft dabei, Erklärungen zu finden und bietet Behandlungsmethoden zur Bewältigung seelischer Probleme an. Ziel ist es, Strategien zur Lösung von Problemen zu entwickeln und Auswege aus “seelischen Sackgassen” zu ermöglichen. Dabei werden die Fähigkeiten und Stärken des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und die seiner wichtigsten Bezugspersonen mit bedacht. Je nach Alter werden in der Therapie neben Gesprächen auch spielerische Elemente, praktische Übungen und kreative Methoden genutzt.

Wie ist der Ablauf?

Im Erstgespräch besprechen wir den aktuellen Anlass, der Sie in die Praxis geführt hat. Ebenso klären wir das weitere Vorgehen und Sie können mögliche Fragen an mich loswerden. In der Regel werden bis zu vier weitere Sitzungen vereinbart, die der Untersuchung der Problematik und der weiteren Klärung dienen. In diesen ersten fünf Sitzungen (auch probatorische Sitzungen genannt) wird entschieden, ob eine Psychotherapie sinnvoll und erforderlich ist. Ist die Entscheidung für die Durchführung einer Psychotherapie getroffen, wird gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt.

Weitere Informationen:

Psychotherapie (→ Bundespsychotherapeutenkammer)

Wenn Kinder und Jugendliche psychisch erkranken – Ein Ratgeber für Eltern (→ Psychotherapeutenkammer NRW)