Kostenübernahme

Gesetzlich versichert

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Ob eine psychische Erkrankung besteht, wird während der ersten fünf Probesitzungen (probatorische Sitzungen) geklärt. Diese fünf ersten Sitzungen werden grundsätzlich ohne Antragstellung von der Krankenkasse übernommen. Dazu wird lediglich die Krankenversichertenkarte benötig. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren können sich auch selbst mit ihrer Krankenversichertenkarte anmelden.

Privat versichert

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen. Es kann allerdings auch vorkommen, dass ambulante Psychotherapie vertraglich aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung ausgeschlossen wurde oder dass es Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der übernommenen Leistungen gibt (z.B. begrenzte Anzahl von Therapiestunden pro Jahr). Daher ist es ratsam, sich vorab bei der Krankenversicherung zu erkundigen. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese wird auch für Selbstzahler zugrunde gelegt.

Beihilfeberechtigt

Die Kosten einer Psychotherapie werden von der Beihilfe übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und ein Antrag auf Psychotherapie von der Beihilfe anerkannt wurde. Es können ebenfalls bis zu fünf Probesitzungen in Anspruch genommen werden, die von der Beihilfe ohne Antragstellung übernommen werden.